Französischunterricht an der DS TOULOUSE



Zielsetzung

Eines der vorrangigen Ziele der DS Toulouse besteht darin, ihre Schülerinnen und Schüler zügig in Verständnis und Gebrauch der französischen Sprache einzuführen, um ihnen so den Zugang zum Gastland und seiner Kultur zu erleichtern. Der Erfolg zahlreicher Ehemaliger auf französischen Universitäten und im Berufsleben zeigt, dass dies durchweg gelingt. Auf Grund des anerkannt hohen Niveaus, das die Abiturienten erreichen können, verzichten die meisten französischen Universitäten auf eine eigene Sprachfeststellungsprüfung.

Französisch wird als 1. Fremdsprache ab Klasse 1 unterrichtet. Da viele Schülerinnen und Schüler jedoch erst in einer späteren Klasse - mit in der Regel geringeren Französischkenntnissen als die hier Aufgewachsenen - auf die DS Toulouse wechseln, gilt es, auch für sie ein adäquates Angebot bereitzuhalten. Die Schule wird den daraus entstehenden Notwendigkeiten durch eine durchgehende Niveaudifferenzierung gerecht, die ab dem Schuljahr 2003/04 schrittweise eingeführt und im Folgenden erläutert wird.

Die Französischkenntnisse unserer Schüler werden auch im Rahmen anderer Fächer gefördert sowie durch die Begegnung mit gleichaltrigen Franzosen im Unterricht und in extracurricularen Aktivitäten. Vgl. hierzu das -> Informationsblatt "Profil und Organisation der DS Toulouse".

Niveaudifferenzierung

Die Schule ist bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Unterricht von der 1. Klasse bis zur Reifeprüfung durchgängig auf zwei Niveaustufen anzubieten. In den Klassen 1 bis 11 (nach der Schulzeitverkürzung: 10) trägt der Niveaukurs I die Bezeichnung "f" (Klein-f) und der Niveaukurs II die Bezeichnung "F" (Groß-F).

Die Zuordnung der Schüler zu f bzw. F geschieht durch die Fachlehrer . Eine evt. Umstufung von Schülern mit dem Ziel einer adäquateren Beschulung findet in der Regel zum Schuljahresende statt.

f-KURS ( f )

In f finden sich zwei Schülergruppen :
a) Schüler, die erst seit kurzer Zeit in Frankreich sind,
b) Schüler, die zwar schon länger in Lande wohnen, aber Defizite in Teilbereichen der französischen Sprache aufweisen.

Die Anforderungen entsprechen denen innerdeutscher Schulen, in denen Französisch ab Klasse 5 unterrichtet wird. Der zu erfüllende Stoffplan in den einzelnen Klassenstufen richtet sich am jeweils eingeführten Lehrwerk aus.

F-KURS ( F )

Folgende Schüler nehmen in der Regel am F-Kurs teil:
a) Solche, die aufgrund eines längeren Aufenthaltes in Frankreich über gute bis sehr gute Sprachkenntnisse verfügen. Sie besitzen eine gute Sprechfertigkeit und einen erweiterten Wortschatz.
b) Schüler, die zwar noch nicht lange in Frankreich wohnen, aber wegen ihrer guten Leistungen in f zu F überwechseln konnten.

Der F-Kurs arbeitet mit demselben Lehrwerk wie der f-Kurs und bewältigt dessen sowie weiteren Stoff (Lektüren, Filmmaterial…) jedoch schneller und kann in gröberem Maße zusätzliche Wortschatzarbeit treiben und grammatische Strukturen vertiefen.
Um Schülern den evt. Übergang von einem Niveau zum anderen zu erleichtern, wird darauf geachtet, dass f und F bezüglich des lehrbuchgebundenen Stoffs zum Schuljahresende jeweils den gleichen Stand erreicht haben.

Um die Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilung mit dem Inland zu gewährleisten, gilt für Schüler beider Niveaus: Die Anforderungen entsprechen denen innerdeutscher Schulen, in denen Französisch ab Klasse 5 unterrichtet wird. An Haupt- und Realschüler werden - binnendifferenziert weniger hohe Anforderungen gestellt als an Gymnasiasten.

NIVEAUDIFFERENZIERUNG IN DER QUALIFIKATIONSPHASE

In den beiden letzten Schuljahren, der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, treffen die Schüler bzw. ihre Eltern die Wahl zwischen:

  • einem Französischunterricht auf dem der Reifeprüfungsordnung entsprechenden Normalniveau und
  • einem Französischunterricht auf erhöhtem Niveau, das dem des Leistungsfaches im Inland entspricht. Teilnehmern an diesem Unterricht wird bei entsprechender Leistung mit der Reifeprüfung die Bescheinigung zum Zugang zu französischen Universitäten ohne Sprachfeststellungsprüfung ausgestellt.*


NACHHOLFRISTEN UND ANFÄNGERKURSE

Für Schüler, die nach Beginn der Klasse 5 aufgenommen werden und die in ihrer früheren Schule nicht in Französisch ab Klasse 5 unterrichtet worden sind, gilt folgende Regelung:
Diesen Schülern wird beim Eintritt in die DS Toulouse eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie den Anschluss an den f-Kurs erreichen müssen. Diese Frist wird von der Fachleiterung festgelegt, den Eltern schriftlich mitgeteilt und in die Schülerkartei eingetragen. In der Regel beträgt diese Frist für Gymnasiasten die Hälfte der versäumten Zeit, für Haupt- und Realschüler die Hälfte plus ein halbes Jahr. Schüler, die in die Qualifikationsphase der DS Toulouse eintreten, unterliegen derselben Beurteilung wie ihre Mitschüler.

Um diesen Schülern einen ihren Kenntnissen entsprechenden Französischunterricht erteilen zu können und ihnen in möglichst kurzer Zeit die Mitarbeit am regulären Französischunterricht zu ermöglichen, wird in jedem Schuljahr bei genügend großer Teilnehmerzahl für Schüler der Klassen 6 bis 8 , die ohne oder mit geringen Französischkenntnissen in die DS Toulouse eintreten, ein Anfängerkurs mit 4 Wochenstunden eingerichtet. Über einen Beitrag der Eltern der neuen Schüler zu den Kosten dieses Kurses entscheidet der Schulverein. Schüler, die an einem Anfängerkurs teilnehmen, werden gegebenenfalls vom Unterricht am f-Kurs befreit. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung nach Absprache mit den betroffenen Kollegen und der Fachleitung. Die Leistungen im Anfängerkurs werden benotet.

Während der Übergangsphase, in der die durchgehende Niveaudifferenzierung schrittweise eingeführt wird, stehen die Anfängerkurse ggf. auch Schülern höherer Klassen offen.

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*Der Text dieser Bescheinigung lautet: "Der Leistungsstand in Französisch entspricht den Anforderungen in entsprechenden Leistungskursen in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund der Vereinbarung vom 4.11.1988 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist der Inhaber/die Inhaberin dieses Reifeprüfungszeugnisses, der/die im Rahmen des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife im Leistungsfach Französisch eine mindestens ausreichende Note (5 Punkte und mehr) erzielt hat, von den Sprachprüfungen an den französischen Universitäten befreit."