RICHTLINIEN FÜR DIE AUFNAHME VON SCHÜLERN IN DIE DEUTSCHE SCHULE TOULOUSE



An einer deutschen Auslandsschule sind bei der Aufnahme von Schülern1, die einen deutschen Schulabschluss anstreben, grundsätzlich die Regelungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zu beachten. Darüber hinaus gelten für die Aufnahme von Schülern in die Deutsche Schule Toulouse in Übereinstimmung mit der Schulordnung, insbesondere dem Auftrag und Bildungsziel der Schule, folgende pädagogische und administrative Bedingungen:

  • Eine dem künftigen Schüler angemessene Beschulung ist auf Grund der Schulstruktur der DST möglich.

  • Es ist ein Schulplatz vorhanden.

  • Die Eltern bzw. ein Erziehungsberechtigter wohnen in der Regel vor Ort.

  • Der Anfahrtsweg zur Schule und die damit verbundene zeitliche Belastung des Schülers erscheint pädagogisch vertretbar und stellt den Schulerfolg nicht in Frage.

  • Die Persönlichkeitsstruktur des Schülers lässt keine Beeinträchtigung des Bildungsauftrages der Schule erwarten.

  • Die Finanzierung des Schulplatzes ist sichergestellt.

  • Eine Aufnahme verstößt nicht gegen Regelungen der gastgebenden Schule.

  • Sie verbietet sich nicht auf Grund von anderen übergeordneten Gesichtspunkten.


Laut Schulordnung entscheidet die Schulleiterin über die Aufnahme von Bewerbern und ihre Einordnung in eine Klassenstufe. Der Aufnahme muss grundsätzlich ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten vorausgehen. Über Einzelheiten des Verfahrens unterrichten Sie die jeweiligen Abteilungen der Schule.

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1 Bei den Personenbezeichnungen ist hier und im Folgenden die männliche bzw. weibliche Form grundsätzlich mitgemeint.